Fitte Pfote, Inh. Ina Seggel Quickborner Str. 116 22844 Norderstedt
Mobil: 0170 – 4071243 www.hundebetreuung-norderstedt.de
AGB - allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Der Hundehalter versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und einen ausreichenden Impfschutz besitzt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage einmal jährlich vorzulegen.
(2) Der Hundehalter versichert ausdrücklich, dass für den zu betreuenden Hund eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht inkl. Fremdbetreuung.
(3) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund im örtlichen Hunderegister ordnungsgemäß angemeldet und gechipt ist.
(4) Der Hundehalter versichert, dass sein Hund nicht aggressiv gegen Menschen und anderen Hunden ist.
(5) Der Hundehalter bleibt auch während der Betreuungszeit und der Abhol- und Bringtätigkeit durch die Hundebetreuung Fitte Pfote, Eigentümer des Tieres im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
(6) Die Hundebetreuung Fitte Pfote übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden. Für Schäden die der Hund während der Hundebetreuung gegenüber Dritten anrichtet, haftet alleine der Hundehalter.
(7) Für durch den Hund verursachte Schäden auf dem Hundeplatz, in der Praxis, und am Transportfahrzeug der Hundebetreuung Fitte Pfote haftet der Hundehalter.
(8) Die Hundebetreuung Fitte Pfote verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie keinen Hund wissentlich Gefahren auszusetzen.
(9) Hält die Hundebetreuung Fitte Pfote eine tierärztliche Behandlung für dringend erforderlich, insbesondere bei Verletzungen des Hundes, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt darin ein, dass der Hund namens und im Auftrag des Hundehalters sowie auf dessen Rechnung unverzüglich einem Tierarzt vorgestellt wird.
(10) Die Hundebetreuung umfasst das Gassigehen mit dem Hund und dem Freilauf im Rudel auf dem Therapiegelände von Fitte Pfote. Das Gassigehen erfolgt zusammen mit anderen zu betreuenden Hunden immer angeleint, oder nach Absprache mit dem Halter auch freilaufend.
(11) Der Hundehalter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während des Abhol,-Bringvorgangs und der Betreuungszeit ein Restrisiko durch Beissereien, Verletzungen, ansteckende Erkrankungen, Unfälle, Weglaufen des Hundes, sogar das Ableben des Hundes besteht. Die Hundebetreuung Fitte Pfote übernimmt hierfür keinerlei Haftung.
(12) Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt die Hundebetreuung Fitte Pfote vertraglich aus.
(13) Läufige Hündinnen können grundsätzlich nicht betreut werden.
(14) Rüden müssen kastriert sein. In Ausnahmefällen werden auch unkastrierte Rüden aufgenommen. Bei diesen Rüden ist eine Probezeit von 14 Tagen erforderlich.
(15) Die Vergütung für die Hundebetreuung/Gassiservice wird monatlich im Voraus für die vereinbarten Tage gezahlt.
Z.B. eine Hund kommt regelmäßig zweimal wöchentlich, so werden 8 Termine für den Zeitraum von 4 Wochen zu 100% der Kosten in Rechnung gestellt. Zusätzlich gebuchte Termine werden nachträglich in Rechnung gestellt.
Abgesagte Termine des Hundehalters, egal aus welchem Grund, werden nicht erstattet.
Im Falle von ansteckenden Erkrankungen wie Magendarmerkrankungen oder Erkältungskrankheiten etc. kann der Hund nicht betreut werden. Die vereinbarten Tage werden auch in diesem Fall nicht erstattet.
Halter von Hündinnen, die nicht kastriert sind und normalerweise regelmäßig betreut werden, wird die betreffende Zeit von 4 Wochen 2 mal jährlich zu 100% zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt.
Der Hundehalter hat die Möglichkeit, jährlich 6 Wochen Urlaub ohne Berechnung, der für die Hundebetreuung Fitte Pfote entstehenden Ausfallzeiten, zu machen.
Eine
weitere Möglichkeit der Vergütung für die Hundebetreuung/ Gassiservice
ist der Kauf einer Flexi- Zehnerkarte. Die Kosten für die Zehnerkarte
ist im Voraus zu begleichen und ist 2 Monate nach in Anspruch nehmen des
ersten Betreuungstages gültig. Eine Buchung der Betreuungstage muss
spätestens freitags für die darauf folgende Woche getätigt werden.
(16)Fitte
Pfote behält sich vor, 6 Wochen Urlaub im Jahr zu machen, ohne dass
eine Vertretung gestellt werden muss. Die Termine werden rechtzeitg
mitgeteilt, damit der Hundehalter entsprechend planen kann.
(17)
Im Falle einer Schlüsselübergabe für die Betreuung des Hundes wird
diese schriftlich festgehalten. Die Hundebetreuung Fitte Pfote haftet
nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/Haus des
Hundehalters.
(18) Die im Betreuungsvertrag angegebenen Daten
dienen ausschließlich der Information über den Hund und werden nur zu
diesem Zweck verwendet. Eine Weitergabe der Daten durch die
Hundebetreuung Fitte Pfote erfolgt nicht.
(19) Der zwischen dem
Hundehalter und der Hundebetreuung Fitte Pfote geschlossene
Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien ohne Angaben von Gründen 4
Wochen vor dem Ersten eines Monats gekündigt werden.
Ort
Datum
Unterschrift Hundehalter,- eigentümer
Unterschrift Fitte Pfote/ Inh. Ina Seggel